Hundezentrum Baumann
Unsere Leistungen rund um den Hund

AGB HundeHotel Baumann

Hundezentrum Baumann GmbH
Zur Schleuse 30
49744 Geeste

 

Allgemeine Pflegebedingungen (Geschäftsbedingungen) für die Hundepension:
Zur Vermeidung von Infektionen und Krankheiten sowie unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten wird die Aufnahme des Hundes von folgenden Bedingungen abhängig gemacht:

01. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die Hundepension den Hund zu beherbergen, zu verpflegen und eine artgerechte Haltung des Hundes zu übernehmen. Dieses gilt für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes. Vor der erstmaligen Unterbringung muss ein Kennenlerntermin erfolgen.

02. Der Hund muss bei der Aufnahme frei sein von ansteckenden Erkrankungen und Parasiten. Evtl. bestehende chronische Erkrankungen sowie deren Therapie sind bei der Buchung bekannt zu geben. Besonderheiten jeglicher Art, insbesondere Verhaltensauffälligkeiten, sind der Pension bei der Buchung mitzuteilen.

03. Die Aufnahme des Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Tierhalters. Die Haftung der Hundepension für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Für sämtliche mitgebrachten Gegenstände übernimmt die Pension keine Haftung.

04. Der Hundehalter versichert, dass der Hund derzeit in einer Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert ist. Eine aktuelle Bestätigung seitens der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen. Schäden an Einrichtungen und Gegenständen der Hundepension, welche durch den Hund verursacht werden, sind bei der Abholung durch den Halter zu regulieren. Dieses gilt nur dann, wenn die Schäden das Maß der üblichen Abnutzung übersteigen. Für alle Schäden, die durch den Hund entstehen, haftet der Tierhalter, sofern sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von der Hundepension zu verantworten sind. Der Tierhalter haftet für jegliche, durch seinen Hund während des Pensionsaufenthaltes verursachte Personen- und Sachschäden in vollem Umfang.

05. Der Hund muss zum Zeitpunkt der Aufnahme Impfschutz gegen folgende Krankheiten aufweisen: Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza. Wir empfehlen Impfschutz gegen Bordetella bronchiseptica-Infektion durchführen zu lassen. Die Impfungen müssen spätestens 4 Wochen vor der Abgabe durchgeführt sein und dürfen nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Der gültige Impfpass ist während der Pflegezeit bei der Hundepension zu hinterlegen. Die Zulassungen der Impfstoffe sind zu beachten, es gelten die Herstellerangaben. Die Hundepension ist berechtigt, die Aufnahme bei nicht aktuell gefordertem Impfschutz zu verweigern. Der Tierhalter ist dennoch zur Zahlung des der Pension entstandenen Verdienstausfalles verpflichtet, der pauschal mit 100 % berechnet wird.

06. Der Tierhalter räumt der Hundepension das Recht ein, den Hund bei Erkrankung oder Verletzung einem Tierarzt der Wahl der Hundepension vorzustellen und ggf. behandeln zu lassen. Die Behandlungskosten sind in voller Höhe vom Halter selbst zu tragen ebenso die Kostenerstattung für die Hundepension, pro gefahrener KM 1,00 €.

07. Der Hund muss 4 Tage vor dem Pensionsaufenthalt mit einer Wurmkur (gegen Rund- und Bandwürmer) behandelt werden. Eine Bestätigung durch den Tierarzt ist vorzulegen. Ein spot-on-Präp. gegen Zecken und Flöhe, welches eine abtötende Wirkung aufweist, ist zur Abgabe mitzubringen.

08. Sollte Der Hund trotz sorgfältigster Aufsicht abhanden kommen oder ableben, ist die Hundepension nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar.

09. Der Tierhalter verpflichtet sich, den Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 10 Tagen einem Tierschutzverein nach Wahl der Hundepension zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten trägt der Tierhalter. Unabhängig hiervon ist eine Notfalladresse anzugeben.

10. Der Pflegesatz ist für die vereinbarte Pensionszeit im Voraus zu entrichten. Um Missverständnisse zu vermeiden, machen wir darauf aufmerksam, dass Ankunfts- und Abholtag mitberechnet werden, da auch an diesen Tagen eine optimale Betreuung für den Vierbeiner erfolgt. Sollte der Hund vorzeitig abgeholt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Pflegesatzes für die vereinbarte Zeit. Die Hundepension behält sich vor, den Pensionspreis schon vorab bei der Buchung in Rechnung zu stellen. Die Preisberechnung erfolgt jeweils nach der zu Pensionsbeginn gültigen Preisliste.

11. Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, um den Tageablauf der Vierbeiner nicht negativ zu beeinträchtigen.

12. Der Pensionsplatz kann nur mit schriftlicher Buchungsbestätigung unsererseits reserviert werden. Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis spätestens 31 Tage vor Aufnahme möglich. Bis 14 Tage vor der Abgabe sind 50 %, darunter 100 % zu zahlen. Stornierungen bedürfen der Schriftform und müssen von der Hundepension schriftlich bestätigt worden sein, um als solche anerkannt zu werden. Mündliche Mitteilungen alleine haben keine Rechtsgültigkeit.

13. Der Tierhalter versichert, dass er Eigentümer des Hundes ist.

14. Der Tierbesitzer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung der Film-/ bzw. Fotoaufnahmen des Hundes -gleich zu welchem Zweck. Der Tierbesitzer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung / Ansprüche.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes.

16. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

17. Sollten einzelne Bestimmungen/Klauseln der AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB hiervon unberührt.

gültig ab 01.04.2015 Hundezentrum Baumann GmbH, Zur Schleuse 30 49744 Geeste